Anfragen zu der Fragestunde im Bundestag am 12.12.2007 von Diether Dehm an die Bundesregierung zum Thema ermäßigter Steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen


Ich rufe zunächst die Frage 18 des Kollegen Dr. Diether Dehm auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Debatte im Europäischen Rat zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen für die ermäßigte Mehrwertsteuer für die nach dem 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten, und wird die Bundesregierung die Verlängerung unterstützen?

 

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Der Ecofin-Rat hat sich am 4. Dezember dieses Jahres politisch auf die Verabschiedung des angesprochenen Richtlinienvorschlags verständigt. Die formale Verabschiedung muss noch erfolgen. Dies wird geschehen, sobald die noch ausstehende Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorliegt.
Ich will zusätzlich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Finanzen eine von der Kommission angestrebte breite politische Diskussion über die Sinnhaftigkeit und damit sicherlich auch über die Ausgestaltung des Systems der ermäßigten Mehrwertsteuersätze begrüßt.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Dehm.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):

Frau Staatssekretärin, als Bundesvorsitzender des Unternehmerverbands OWUS werde ich immer wieder mit der Frage gelöchert, was noch mehr zu tun sei, um im Bereich des kleinen Handwerks und der kleinen Dienstleistungen zu einem Mehrwertsteuersatz von nur 7 Prozent statt 19 Prozent zu kommen; denn das wäre gut für die Arbeitsplätze und die Binnennachfrage und würde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Herr Kollege Dehm, Sie haben in Ihrer Frage unterstellt, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz – ich beziehe mich dabei nicht auf Handwerkerleistungen; vielmehr geht es im Zweifel um die sogenannten arbeitsintensiven Dienstleistungen – sehr starke positive Auswirkungen ökonomischer Art hätte. Dazu hat ein Experiment mit einer entsprechenden Auswertung stattgefunden. Vor dieser Auswertung gab es sehr viel Euphorie. Danach – das ist nachzulesen – ist eine relativ starke Ernüchterung eingetreten.

Die neutrale Auswertung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die nachhaltigen und positiven ökonomischen Wirkungen so nicht eingetreten sind. Daraus schließt die Bundesregierung, die solche Auswertungen sehr ernst nimmt, dass es keinen Sinn macht, die steuerlichen Mindereinnahmen und die positiven arbeitsmarktpolitischen Wirkungen gegeneinander abzuwägen und auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu setzen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Kollege Dehm.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):

Frau Staatssekretärin, obwohl die Europäische Kommission eine ausdrücklich positive Stellungnahme zur Verlängerung der Richtlinie für einen ermäßigten Steuersatz für 17 Mitgliedstaaten abgegeben hat, lehnt die Bundesregierung offensichtlich eine entsprechende Umsetzung ab. Für bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen wie die Renovierung von Privatwohnungen, Frisördienste, die Reinigung von Fenstern, die häusliche Pflege und kleine Reparaturarbeiten gibt es in vielen europäischen Staaten ermäßigte Steuersätze. Länder wie Frankreich, Belgien, Spanien und Großbritannien haben mit dieser Regelung sehr gute Erfahrungen gemacht. Polen, die Tschechische Republik und Ungarn haben diese Regelung neu eingeführt.

In Gesprächen mit Kleinunternehmern in Ostfriesland wurde ich kürzlich gefragt, ob es nicht ein Nachteil für andere europäische Konkurrenten sei, wenn wir bei uns keinen Wert auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz legten bzw. diese Diskussion vernachlässigten, während andere sie intensivieren. Die Franzosen etwa sind weit davon entfernt, den Rotwein und die Gastronomie davon auszunehmen.

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Herr Kollege Dehm, ich fürchte, Sie verwechseln zwei Dinge. Das eine ist die Stellungnahme zur Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für die ab 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten. Das andere ist der Versuch des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen, auf den Sie sich eben bezogen haben. Dies sind keineswegs gleiche Tatbestände.

Zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen habe ich Sie auf die Auswertung hingewiesen – Sie können das sicherlich nachlesen –, die ausdrücklich nicht zu einem so positiven Ergebnis kommt.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Dehm auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung vieler Wirtschaftswissenschaftler, dass durch die Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes deutliche Effekte für eine Vergrößerung der Kaufkraft und damit zusätzliche Anreize zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung erreicht werden könnten, und sieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung heraus Handlungsbedarf, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen und für reparierte Ersatzteile in den Bereichen Pkw, Haushaltsgeräte und Rundfunkgeräte auszudehnen?

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Die Antwort dazu lautet:

Die Bundesregierung lehnt die Einführung weiterer ermäßigter Mehrwertsteuersätze unter Abwägung beschäftigungs-, wettbewerbs- und finanzpolitischer sowie verwaltungstechnischer Gründe ab. Sie bezweifelt, dass durch die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze die beabsichtigten Lenkungswirkungen zum Erreichen der angestrebten Ziele tatsächlich realisiert werden können. Dies wird durch den Bericht der Kommission zu dem Experiment „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen“ – das hatte ich bereits in der Antwort auf die Zusatzfragen erwähnt – aus dem Jahre 2003 sowie durch die der Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2007 über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze zugrunde liegende Analyse des Forschungsinstituts Copenhagen Economics bestätigt. Daraus ergibt sich eindeutig, dass durch die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze keine Lenkungswirkung erzielt werden kann, da die Weitergabe der steuerlichen Ermäßigungen an die Verbraucher von staatlicher Seite nicht sichergestellt werden kann. Darüber hinaus wird deutlich, dass die mit der Ermäßigung verbundene Preissenkung selbst bei Weitergabe oft zu gering ist, um dadurch positive Lenkungsimpulse zu erzielen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Bitte schön.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):

Ich kann nicht verstehen, dass zum Beispiel Mitglieder der Kfz-Innung Niedersachsen darauf beharren, während Sie Experten zitieren, die die Differenz zwischen 7 und 19 Prozent als überhaupt nicht relevant ansehen. Ich weiß auch nicht, welche Grundrechenarten dieser Expertise zugrunde liegen.

Ich habe eine Nachfrage vor dem Hintergrund der Debatten von Bali. Wäre es nicht ein guter Ansatz, wenn wir eine Offensive für Reparaturfreundlichkeit starten würden, bei der bei Pkw, Fernsehgeräten oder Kühlschränken das defekte Teil nicht gegen ein anderes ausgewechselt würde, mit der Folge, dass Müll anfällt, Stoff verbraucht wird und Material mit Lastwagen über Tausende von Kilometern unter erheblichem CO2-Ausstoß hin und her gefahren würde? Wäre es nicht ein guter Ansatz, wenn wir gesetzlich darauf hinwirkten, dass reparaturfreundlicher produziert und dem Reparaturhandwerk ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gegeben wird, wie es andere Länder in den erlaubten Teilbereichen auch tun? Würden wir damit nicht viel von dem erreichen, was wir mit Blick auf die Umwelt wollen? Wir sollten nicht nur eine Offensive für erneuerbare Energien, sondern auch eine Offensive für erneuerbare Stoffe machen, um damit in der mittelständischen Wirtschaft für Effekte zu sorgen.

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Sehr geehrter Herr Kollege Dehm, ich befürchte, dass zur Bewertung von ökonomischen Wirkungen etwas mehr als Grundrechenarten gehören. Genau dieses können Sie in diesem Bericht, den ich jetzt zum dritten Mal erwähne, nachlesen. Dort wird ausgeführt, dass genau die Wirkungen ökonomischer Art so nicht eingetreten sind, auch nicht bezogen auf den Arbeitsmarkt.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen – das hatte ich in der Antwort zu Ihrer Frage 19 schon erwähnt –, dass es für uns keine Möglichkeit gibt, zu kontrollieren, ob und in welcher Form der ermäßigte Mehrwertsteuersatz tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Insofern bitte ich Sie, erstens ein bisschen mehr als Grundrechenarten anzuwenden, und zweitens können wir Ihnen gerne noch einmal die Quelle für den Kommissionsbericht nennen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):

Frau Staatssekretärin, ich wäre froh, wenn Sie mir diese Expertise geben würden. Mich würde aber auch sehr interessieren, wie Sie sich das erklären, was Sie hier ausführen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie damit sagen, dass es hier einen Mitnahmeeffekt gibt. Sie können das gerne durch Kopfnicken bestätigen, sodass ich meine Frage weiter ausdehnen kann. Das heißt, beim Handwerksbetrieb gibt es einen Mitnahmeeffekt, der nicht an den Kunden weitergegeben wird. Dieselben, die das bei Konzernen und Banken als nonchalant bezeichnen, kritisieren die Nichtweitergabe an den Kunden beim Handwerksbetrieb. Ist es jedoch nicht auch bei einem Handwerksbetrieb von großem Vorteil, wenn er das in Arbeitsplätze umsetzt und der Betrieb dadurch nicht von Insolvenz bedroht wird? Hätte es, selbst wenn es so wäre, wie Sie sagen, nicht auch für die Klein- und Kleinstbetriebe – die KMU in Europa besteht zu über 85 Prozent aus Kleinstbetrieben – immer noch einen positiven Effekt?

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Herr Kollege Dehm, ich kann mich sehr gut an die Debatte erinnern, die ich persönlich als Abgeordnete mit den Vertretern und Vertreterinnen des Handwerks geführt habe, bevor die Auswertung des Experiments zum Beispiel in Frankreich – mein Wahlkreis liegt an der Grenze zu Frankreich; daher habe ich die Debatten sehr oft geführt – vorlag. Da herrschte viel Euphorie. Die Auswertung hat, wie bereits erwähnt, zu einer gewissen Ernüchterung geführt.

Ihre vorsichtig geäußerte Unterstellung, ich hätte gesagt, das werde nie weitergegeben, stimmt nicht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass wir mit Steuermindereinnahmen rechnen und deswegen vorsichtig sein müssen und dass wir gleichzeitig nicht die Möglichkeit haben, staatlich zu kontrollieren bzw. zu lenken, in welcher Form und in welcher Höhe der ermäßigte Mehrwertsteuersatz weitergegeben wird. Ich persönlich und die Bundesregierung sehen jedenfalls die Notwendigkeit, auf eine nachhaltige und effiziente Wirkung zu achten. Aber das können wir in diesem Fall, bei Steuermindereinnahmen, nicht garantieren.