Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Herr Nitzsche darf den Vertrag von Lissabon durchaus mit dem Ermächtigungsgesetz vergleichen; aber er darf den Vertrag von Lissabon mit dem Ermächtigungsgesetz nicht gleichsetzen. Denn wenn man den Vertrag von Lissabon mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazizeit vergleicht, stellt man fest, dass Welten dazwischen liegen.

 

Wir kritisieren den Lissabonvertrag, würden ihn aber niemals in die Nähe von Nazigesetzgebung rücken. Vergleichen und Gleichsetzen sind grundverschiedene Dinge. Er hat Lissabonvertrag und Ermächtigungsgesetz gleichgesetzt. Das ist das, wovon wir uns distanzieren.


Er hat die Rechte und die Linke gleichgesetzt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Kollegen Stübgen ‑ wir kennen uns aus dem Ausschuss und wissen voneinander eigentlich etwas mehr ‑ ganz herzlich bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Wenn wir den Lissabonvertrag ablehnen, dann deshalb, weil wir mehr Grundgesetz, mehr Sozialstaatlichkeit, mehr Verbot eines Angriffskrieges und mehr demokratischen Rechtsstaat wollen. Dies, Kollege Stübgen, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem wirrköpfigen Chauvinismus des Kollegen Nitzsche zu tun, mit dem Sie uns bitte nicht gleichsetzen!


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Vergleichen können Sie uns; aber dann werden Sie feststellen, dass es zwischen uns und Herrn Nitzsche, der aus Ihrer Fraktion ausgesondert worden ist, keinerlei Nähe gibt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, und verschonen Sie uns bitte mit diesem „Rot gleich Braun“ und „Links gleich Rechts“! Solche Gleichsetzungen haben keinen Bestand.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))