16.01.2008 - Dr. Diether Dehm, MdB und Wolfgang Gehrcke, MdB für die Fraktion DIE LINKE
Vizepräsidentin Petra Pau:

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Staatsminister Gernot Erler zur Verfügung.
Die Fragen 18 und 19 der Kollegin Monika Knoche werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Dr. Diether Dehm auf:


Sieht die Bundesregierung eine Verletzung grundlegender Menschenrechte in der praktischen Aushebelung des Besuchsrechts der Gefangenen durch die Verweigerung der Vergabe von Visa durch die Regierung der Vereinigten Staaten an die Ehefrauen der kubanischen Gefangenen R. G. und G. H. und an andere Familienangehörige im gesamten Jahr 2007 seit deren Inhaftierung vor zehn Jahren?

Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dr. Dehm, meine Antwort lautet: Die Regelung des Reiseverkehrs zwischen Kuba und den USA einschließlich der Erteilung bzw. Versagung von Visa und Einreiseerlaubnissen ist eine bilaterale Angelegenheit dieser beiden Staaten. Die einseitige Verweigerung einer Einreise in die USA durch US-Behörden stellt keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.

Im Übrigen geht aus dem Bericht der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen hervor, dass laut Angaben der US-Regierung mit Stand vom Mai 2005 bereits 60 US-Visa Familienangehörigen der Inhaftierten erteilt wurden. Der Bericht besagt weiter, dass die Gründe für die Ablehnung der Visaanträge der Ehefrauen nach Angaben der US-Regierung jeweils in der Person der Antragstellerinnen gelegen hätten.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre erste Nachfrage, bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte seitens der Bundesrepublik die Verpflichtung zur universellen Einhaltung der darin gesetzten Normen besteht, dass der Besuch von Angehörigen von Gefangenen somit internationales Recht darstellt und dass die Verweigerung der Besuche von Frauen und in einem Fall sogar des eigenen Kindes eine unnötige Strafverschärfung darstellt, die im Gegensatz zu den Standards der menschlichen Behandlung von Gefangenen und zur staatlichen Verpflichtung, das Familienleben zu schützen, steht?

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, wir sehen keinen Verstoß gegen diese Vorschriften, wenn die Erteilung von Visa nur in Einzelfällen versagt und nicht generell das Besuchsrecht der Betroffenen infrage gestellt wird. Genau das ist hier der Fall. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass von der amerikanischen Seite geltend gemacht wird, dass die Versagung von Visa in diesen Einzelfällen auf die Personen bezogen ist und nicht auf eine Gesamtverweigerung der Besuchsrechte abzielt.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage. – Bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Nein, danke.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie verzichten.

Dann rufe ich die Frage 21 des Kollegen Dr. Diether Dehm auf:

Hat die Bundesregierung der Regierung der Vereinigten Staaten ihre Besorgnis über die Umstände der Verhaftung, der Verurteilung und der Haft der genannten kubanischen Gefangenen vermittelt, oder beabsichtigt sie dies?

Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, meine Antwort lautet: Nein. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Fällen. Aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, am rechtmäßigen Vorgehen der amerikanischen Justizbehörden zu zweifeln.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage, bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, dass Amnesty International die US-Behörden mehrfach aufgefordert hat, ihre Entscheidung, den zwei Ehefrauen der kubanischen Staatsbürger, welche lange Haftstrafen in den USA absitzen, die befristeten Visa, die sie benötigen, um ihre Ehemänner in den USA zu besuchen, zu verweigern, sorgfältig zu überprüfen? Es gibt nämlich keine vernünftigen, schlüssigen Gründe, die dagegen sprechen. Adriana Pérez wurde seit der Verhaftung ihres Ehemannes Gerardo Hernández 1998 nicht gestattet, ihn zu besuchen, und Olga Salanueva und ihre 8-jährige Tochter haben ihren Ehemann bzw. Vater René González seit Beginn seines Verfahrens im Jahr 2000 nicht mehr gesehen, weil die US-Regierung seit 2002 die Anträge der Frauen auf Ausstellung befristeter Visa aus verschiedenen Gründen abgelehnt hat.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, Sie sind noch einmal auf den Punkt zurückgekommen, den wir eben schon besprochen haben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass der Bericht dieser Arbeitsgruppe darauf hinweist, dass in 60 Fällen in Bezug auf diese fünf Gefangenen Besuchserlaubnisse erteilt worden sind und lediglich in Einzelfällen – Sie haben diese beiden Ehefrauen angesprochen – aus ganz spezifischen Gründen dieses versagt wird. Wir haben keine eigenen Erkenntnisse darüber, welches diese Gründe sind. Aber wir können nicht feststellen, dass die Versagung im Einzelfall rechtliche Vorschriften tangiert.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage. – Bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, wir kennen uns ja lange von anderen Bemühungen her, aus der Friedensbewegung. Können Sie sich vorstellen, dass Sie oder die Bundesregierung, wenn es sich nicht um Kuba handeln würde, sich damit abfinden würden, wenn ein autoritärer Staat, wie in diesem Falle die USA, derartig mit Gefangenen umgeht?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, ich glaube, dass die Bewertung, die Sie vorgenommen haben, insofern nicht akzeptiert werden kann, als es sich bei den Vereinigten Staaten zweifellos um einen Rechtsstaat handelt. Das kann man daran sehen, dass diese Verfahren schon durch mehrere Instanzen gelaufen und auch noch nicht abgeschlossen sind. Das heißt, es gibt keine Veranlassung, an den rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen haben, zu zweifeln.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen damit zur Frage 22 des Kollegen Wolfgang Gehrcke:

Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten dafür einsetzen, dass die Ehefrauen und andere Familienangehörige der als „Miami Five“ bekannten kubanischen Gefangenen Visa zur Einreise in die USA und damit Besuchsmöglichkeit erhalten?

Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, meine Antwort lautet wie folgt: Die Regelung des Reiseverkehrs zwischen Kuba und den USA einschließlich der Erteilung bzw. Versagung von Visa und Einreiseerlaubnissen ist eine bilaterale Angelegenheit dieser beiden Staaten. Die Bundesregierung kann sich aus diesem Grund nicht für eine Einreiseerlaubnis für die Ehefrauen und Familienangehörigen der Inhaftierten einsetzen. Sie kann lediglich feststellen, dass die einseitige Verweigerung einer Einreise durch die US-Behörden keinen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.

Im Übrigen geht, wie bereits erläutert, aus dem Bericht der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen hervor, dass laut Angaben der US-Regierung mit Stand vom Mai 2005 bereits 60 US-Visa Familienangehörigen der Inhaftierten erteilt wurden. Die Gründe für die Ablehnung der Visaanträge lägen danach jeweils in der Person der Antragstellerinnen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, schon als ich die Frage gestellt habe, war mir klar: Die Bundesregierung wird antworten, dass das eine bilaterale Angelegenheit zwischen Kuba und den USA ist. Deswegen frage ich: Ist die Bundesregierung jenseits der rechtlichen Regelungen im Sinne von Humanität bereit, diese Angelegenheit bei Gesprächen mit den USA anzusprechen, nicht im Sinne einer Forderung, sondern um auf eine humanitäre Lösung hinzuwirken, das heißt, außerhalb der offiziellen Protokolle?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, es ist, ehrlich gesagt, nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich in einem anderen Staat bei der Erteilung von Einreisevisa einzumischen, es sei denn, es geht um grundlegende Ziele und Prinzipien, die wir haben, zum Beispiel, wenn in einem Fall die Todesstrafe droht oder wenn es um Folter geht; in einem solchen Fall mischen wir uns in die Gesetzgebung oder administratives Verhalten anderer Staaten ein. Aber das ist hier eindeutig nicht der Fall. Deswegen kann man nicht erwarten, dass die Bundesregierung in solcher Weise tätig wird.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Haben Sie eine zweite Nachfrage?

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Ja.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Wie mir sind auch Ihnen sicherlich eine ganze Reihe von Fällen aus der Vergangenheit bekannt, in denen die Bundesregierung – zumindest in Gesprächen – bei anderen Staaten im Sinne der Humanität für die Freilassung oder für Hafterleichterungen von Gefangenen interveniert hat. Wir könnten eine ganze Liste anführen. Wäre es nicht möglich – ich frage das, um der Bundesregierung diesen Weg zu eröffnen –, dieses Problem einmal anzusprechen und zu fragen, ob es nicht auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit der USA mit Kuba sinnvoll ist, dieses Problem anders zu lösen, als es bislang gelöst worden ist?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, Sie haben natürlich recht, dass es solche Fälle gibt. Die Verfasstheit bzw. die Rechtsstaatlichkeit der entsprechenden Staaten, in denen wir diese Einzelfälle ansprechen, ist aber eine andere.

Ich muss noch einmal darauf verweisen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wir erwarten in der nächsten Zeit einen solchen Abschluss. Es ist nicht üblich und auch nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung in solchen Einzelfällen entsprechend vorgeht.

Im Übrigen verweise ich darauf – das wissen Sie, Herr Kollege Gehrcke –, dass es im zivilgesellschaftlichen Bereich ganz andere Möglichkeiten gibt, so etwas zu tun. Das steht jedem offen. Wie Sie wissen, gibt es weltweit mehrere Hundert Initiativen, die sich mit den „Miami Five“ beschäftigen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Damit kommen wir zur Frage 23 des Kollegen Wolfgang Gehrcke:

Hat die Bundesregierung sich bezüglich des Falls der fünf kubanischen Gefangenen mit der kubanischen Botschaft in Verbindung gesetzt, oder beabsichtigt sie dies?

Sie haben das Wort, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, Sie werden meine Antwort wahrscheinlich schon erwarten. Sie lautet: Nein. Wie ich bereits erläutert habe, sieht die Bundesregierung in dem vorliegenden Fall keine Grundlage für ein Tätigwerden.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, Sie haben in Ihren Antworten auf die Fragen meines Kollegen Dehm und auch auf meine Fragen mehrfach gesagt, dass der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Wäre es, wenn das der Fall ist, nicht sinnvoll, sich von der kubanischen Botschaft einmal über die kubanische Seite in dieser Angelegenheit gründlich informieren zu lassen?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, diese Antwort bezog sich auf die an uns gerichtete Frage, wie die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bewertet werden. Es ist schwierig, das Ergebnis eines solchen Panels zu bewerten, wenn man keine eigenen Erkenntnisse hat. Diese Auskunft bezog sich auf nichts anderes.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Haben Sie eine zweite Nachfrage?

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Darf ich Ihre Antwort, dass es nicht Angelegenheit der Bundesregierung, sondern Angelegenheit der Zivilgesellschaft ist – Sie haben auch darauf aufmerksam gemacht, dass es weltweit sehr viele solcher Komitees gibt; ich gehöre einem solchen an –, so bewerten, dass die Bundesregierung das Engagement der Zivilgesellschaft zur Freilassung dieser Gefangenen begrüßt oder zumindest als vernünftig beurteilt?

Vizepräsidentin Petra Pau:
Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt grundsätzlich alle Aktivitäten der Zivilgesellschaft, mit denen humanitäre Ziele verfolgt werden, und das wird auch so bleiben.