Nachdem der Parteiausschluss von Dr. Diether Dehm, DIE LINKE, in einer sehr kurzen Sitzung abgelehnt worden war, hat dessen Prozessbevollmächtigter, RA Hans-Henning Adler, Mitglied im Landesvorstand Niedersachsen, unten stehende Presseerklärung abgegeben:

 

*Ausschlussantrag abgewiesen*

Die Landesschiedskommission Niedersachsen hat auf ihrer Sitzung am 06.05.18 den Ausschlussantrag gegenüber unserem Genossen MdB Diether Dehm abgewiesen. Wie aus den jetzt zugegangenen Entscheidungsgründen dieses Schiedsspruchs hervorgeht, sieht die Landesschiedskommission in der umstrittenen Äußerung über den Außenminister Heiko Maas, die in einer Ostermarsch-Rede gefallen war ("NATO-Strichjunge") keinen erheblichen Verstoß gegen Grundsätze oder Ordnungen der Partei. Auch ein messbarer schweren Schaden für die Partei sei vom Antragsteller nicht nachvollziehbar dargestellt worden. Kurzfristig habe es schon eine öffentliche Diskussion über die Wortwahl des Genossen gegeben, langfristig sei aber doch stärker über den Inhalt der Ostermarsch-Rede und die dort kritisierte Unterwürfigkeit des Außenministers gegenüber NATO-Strategien gesprochen worden.

Während des Verfahrens hatte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners den Antragsteller Oliver Nöll vom Landesverband Berlin aufgefordert, sich dafür zu entschuldigen, dass er einen Hetz-Artikel des Journalisten Christian Bommarius in seiner Antragsschrift als Anlage beigefügt hatte, in dem Diether Dehm als "Antisemit" bezeichnet worden war. Die geforderte Entschuldigung liegt bis heute nicht vor.

 

Hans-Henning Adler

Verfahrensbeistand von Diether Dehm