Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Kollege Hartmann hat eine Äußerung von mir zitiert, für die ich mich danach sofort entschuldigt habe, weil es ein verunglückter Satireversuch war. Ich glaube, eine solche Äußerung hat, zumal dann, wenn eine Entschuldigung ausgesprochen wurde, in einer Debatte über Bespitzelungen nichts zu suchen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich habe Weihnachten vorletzten Jahres die nicht geschwärzten Teile meiner Verfassungsschutzakte einsehen können. Ich werde seit dem 18. Lebensjahr bespitzelt; damals war ich ‑ Kollege Hartmann hat das auch angesprochen ‑ noch Mitglied der SPD. Ein Motiv zieht sich durch alle fünf Aktenordner: dass ich für die Vergesellschaftung der Deutschen Bank eintrete. Das habe ich seit dem 17. Lebensjahr getan.

Ich möchte darauf hinweisen, dass durch Art. 15 des Grundgesetzes ‑ und ohne diesen Artikel hätte die SPD niemals dem Grundgesetz zugestimmt – die Vergesellschaftung von Konzernen wie der Deutschen Bank ausdrücklich möglich wird. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1954 fest, dass mit Art. 15 des Grundgesetzes eine grundsätzlich andere Wirtschafts- und Sozialordnung in Deutschland möglich ist als der Kapitalismus.

Ich halte also fest, dass man gelegentlich die Demokratie, die Verfassung, den demokratischen Rechtsstaat und den Sozialstaat vor der Deutschen Bank schützen muss und nicht umgekehrt. Ich halte dies für verfassungskonform.