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Kategorie: Reden

Die von EU und Bundesregierung stets behaupteten größeren politischen Beteiligungsrechte für EU-Bürger/innen stellen sich als Chimäre heraus. Setzt bereits der Lissabon-Vertrag einer wirklichen Mitbestimmung engste Grenzen, so baut der Vorschlag der EU-Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative durch unangemessene formale Kriterien weitere Hürden auf. Diether Dehm zeigt in seiner Rede vom 20.5.2010 zum Antrag der Grünen, dass diese das offenbar nicht bemerkt haben.


Rede im Bundestag am 20.5.2010, TOP 26
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Europäische Bürgerinitiative – Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU“ (BT. Drs. 17 / 1781) (Rede zu Protokoll)


Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen,

die Lektüre des Antrags Ihrer Fraktion hat mich ratlos zurückgelassen: Ich frage mich, ob wir von den selben vertraglichen Grundlagen ausgehen. Gleich im Feststellungsteil nehmen Sie positiv Bezug auf Artikel 11 Abs. 4 des Lissabon-Vertrags, mit dem die Europäische Bürgerinitiative (EBI) eingeführt und in ihren Grundzügen umrissen wird. In dem Zusammenhang stellen Sie fest – ich zitiere – „[d]ie EBI verkörpert ein neues Element partizipatorischer Demokratie. Der Einfluss möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger auf die politische Willensbildung wird die demokratische Arbeitsweise der EU bereichern. Das neue Instrument bietet der EU eine einzigartige Chance, näher an die Bürgerinnen und Bürger zu rücken (…)“

Ich frage mich, an welcher Stelle Sie im Artikel 11 Abs. 4 des Lissabon-Vertrags eine „einzigartige Chance“ für mehr Bürgerbeteiligung und wo Sie Ansatzpunkte für eine demokratischere EU entdecken konnten. Mir ist dies nicht gelungen.

Der Wortlaut des entsprechenden Artikels liest sich wie folgt – ich zitiere aus dem Vertragstext: „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (…) können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.“

Nach meiner Lesart dieser Passage eröffnet sie keine Chancen für eine direkte Beteiligung der EU-Bürger/innen an der politischen Gestaltung. Ganz im Gegenteil. Im Text wird sogar jede effektive Beteiligung ausgeschlossen. Lassen Sie mich diese Einschätzung, mit der ich im Übrigen keineswegs allein stehe, sondern die von meiner Fraktion sowie von zahlreichen Bürgerrechtsorganisationen wie z.B. von „Mehr Demokratie e.V.“ geteilt wird, begründen:

 

1) Nach Vertragslage kann eine EBI die EU-Kommission lediglich dazu auffordern, Vorschläge für Rechtsakte – also EU-„Gesetzesvorschläge“ – zur Umsetzung der EU-Verträge zu entwickeln. Damit ist ausgeschlossen, dass Vertragsänderungen oder Ergänzungen des Lissabon-Vertragswerkes eingefordert werden können. Beispielsweise ließe sich die Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in den Lissabon-Vertrag, wie dies u.a. von meiner Fraktion, aber auch von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Initiativen verlangt wird, nicht über eine Bürgerinitiative verwirklichen, da dies eine Primärrechtsänderung darstellt. Damit bleibt die EBI ein zahnloses Instrument, das den Bürger/innen eine Beteiligung an den wichtigsten europapolitischen Fragen von vornherein verweigert.

2) Dies zeigt sich auch daran, dass sich die Initiator/innen von Bürgerinitiativen nur an die EU-Kommission und nicht das EU-Parlament oder den Rat wenden können.

3) Last but not least enthält der Vertragstext keinerlei Formulierungen, die die Kommission inhaltlich und politisch an die von einer Bürgerinitiative erhobenen Forderungen binden. Es ist somit theoretisch möglich, dass die Kommission ein Bürger/innenanliegen zwar aufgreift, daraus aber einen Vorschlag einer EU-Verordnung mit komplett anderer politischer Stoßrichtung entwickelt.


Der Lissabon-Vertrag hat die EU nicht demokratischer gemacht, sondern bestehende Demokratiedefizite festgeschrieben. Das gilt, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, auch ganz konkret für die direktdemokratischen Elemente. Art 11 Abs. 4 EUV stutzt die angeblich mit „Lissabon“ angestrebten erweiterten Mitbestimmungsrechte auf den Status unverbindlicher Massenpetitionen zurück.

Eine undemokratische EU, die eine wirkliche, direkte Beteiligung ihrer Mitbürger/innen am politischen Prozess verhindert, schadet der europäischen Idee. Anstatt politische und soziale Integration zu ermöglichen, fördert sie Desintegration und den Rückfall in Nationalismen. Davor hat DIE LINKE immer gewarnt, und auch darum haben wir gegen den Lissabon-Vertrag geklagt.

Die EBI in ihrem jetzigen Zuschnitt trägt dieser Gefahr keine Rechnung. Dabei haben Erfahrungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gezeigt, dass die Erwartungen der Bürger/innen schnell frustriert werden, wenn einerseits die organisatorischen und formalen Voraussetzungen einer direkten Beteiligung zu hoch angesetzt und andererseits die Bürgerinitiativen keine politisch bindende Wirkung für die Regierenden haben – und somit ignoriert werden können, wenn das Volk nicht nach der Pfeife der Mächtigen tanzen will. Wer direktdemokratische Einflussmöglichkeiten großartig ankündigt und zugleich die Bedingungen dafür so zuschneidet, dass wirkliche Mitsprache per definitionem ausgeschlossen wird, riskiert wachsende Politikverdrossenheit und die Abkehr der Bürgerinnen und Bürger von jeder demokratischer Mitgestaltung – ob fahrlässig oder bewusst, lasse ich hier einmal dahingestellt.

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vom 6. April diesen Jahres (KOM (2010) 119) an das Europäische Parlament und an den Rat, auf die sich der Antrag von Bündnis 90 / Grüne bezieht, und in dem die genauen Verfahren und Bedingungen für die EBI festgelegt werden, riskiert genau dies. Er ist unter Demokratie-Gesichtspunkten in höchstem Maße ungenügend: Erwartungsgemäß werden von der Kommission die angesprochenen elementaren Mängel des Vertrags mit keiner Silbe angesprochen; es werden keine Vertragsänderungen oder Korrekturen angeregt, die eine wirkliche Demokratisierung der EU gewährleisten würden.

Darüber hinaus setzt die EU-Kommission die Formalkriterien für Bürgerinitiativen unverhältnismäßig hoch an: Dies betrifft bspw. die Mindestbedingungen des Quorums, die neben der Festlegung der Mindestzahl der Unterstützer/innen auf insgesamt 1 Millionen Unionsbürger/innen auch vorschreibt, dass die Initiative eine festgelegte Mindestzahl von Unterstützer/innen in mindestens 30% der Mitgliedstaaten findet (Anhang I). In Anbetracht der Tatsache, dass die EBI derzeit nur auffordernden und keinen verbindlichen Charakter hat, ist dies nur als Schikane zu bewerten, die sich besonders gegen Graswurzelbewegungen mit begrenzten finanziellen und organisatorischen Mitteln richtet. Auch die Vorschriften zur Unterschriftensammlung, die neben dem Namen, der Adresse und des Geburtsdatums der Unterstützer/in auch die Angabe zur Ausweis- und Sozialversicherungsnummer verlangen, erschweren die Sammlung von Unterstützungsbekundungen erheblich und unnötig. Einige dieser und weiterer Hürden, die die Kommission der direkten Bürgerbeteiligung entgegenstellt, werden zwar im Antrag der Grünen angesprochen. Allerdings vermisse ich dort die nötige Vehemenz.

Bezeichnend ist, dass im Grünen-Antrag das faktische Veto-Recht, dass sich die EU-Kommission in ihrem Vorschlag selbst einräumt, nicht als das bezeichnet wird, was es ist: Es ist nach meiner Auffassung ein Skandal, dass sich die Kommission im Artikel 4 ihres Vorschlags selbst das Recht nimmt, eine Bürgerinitiative durch Nichtregistrierung bereits im Vorfeld zu verhindern. Die Kriterien sind jedoch derart vage formuliert, dass sie leicht politisch missbraucht werden können. Die Möglichkeit „unangemessene“ Initiativen zu verhindern, öffnet der Kommission Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen gegen politisch unliebsame Initiativen. Dass der Kommissionsvorschlag weder hier noch bei der Zulässigkeitsprüfung (Artikel 8) Einspruchsrechte der Initiator/innen von Bürgerinitiativen vorsieht, spricht Bände.

Mit ihrem Vorschlag zur EBI wirft die EU-Kommission die bekannten Nebelkerzen. Es ist schade, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sich erneut davon blenden lassen. Damit eine demokratische EU und eine direkte Bürger/innenbeteiligung an europapolitischen Prozessen Realität werden können, bedarf es weit mehr als die – zweifellos richtigen, letztlich aber kosmetischen - Korrekturen am Kommissionsvorschlag, die Sie hier und heute einfordern. Wir von der LINKEN bleiben dabei – der Lissabon-Vertrag muss grundlegend korrigiert und die EU durch effektive und bindende Instrumente der Bürgerbeteiligung wirklich demokratisiert werden.