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Kategorie: Pressemitteilungen

"Nur mit großem Unverständnis kann ich die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens gegen Björn Höcke wegen Volksverhetzung kommentieren", so der Bundestagsabgeordnete Dr. Diether Dehm, DIE LINKE, anlässlich der Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke wegen Volksverhetzung durch die Staatsanwaltschaft Dresden.

 

Begründet wird die Einstellung des Verfahrens u. a. damit, dass "dem Beschuldigten eine im Sinne § 130 Abs. 3 und 4 StGB strafrechtlich relevante Äußerung jedenfalls nicht nachgewiesen werden" könne. Es käme nicht darauf an, dass die mit der Rede erkennbare Position des Beschuldigten von den Opfern der NS-Herrschaft und deren Angehörigen subjektiv auch als Verhöhnung und Verunglimpfung verstanden werden könne. Sondern, "[M]aßgeblich ist weder die subjektive Absicht des Äußernden, noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Rede dem Verständnis eines unvoreingenommenen verständigen Publikums objektiv hat; dabei war stets auch vom Wortlaut der Äußerungen auszugehen." Dehm hatte am 18. Januar 2017 Strafanzeige gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Thüringen erstattet. Dehm dazu weiter:

 

"Hierzu verweise ich ausdrücklich auf den Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/politik/hoecke-und-co-braun-gefaehrlich-strafbar-1.3341803), der auch die Staatsanwaltschaft an ihre originären Pflichten gemahnt. Diese Entscheidung werde ich nicht einfach hinnehmen, gegebenenfalls sogar rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Dresden einleiten, zumal diese in Fällen wie dem "NSU", der "Gruppe Freital" oder im Fall des Jugendpfarrers König eine eher zweifelhafte Rolle gespielt hat."