Zur heutigen Meldung, wonach Bundespräsident Joachim Gauck die Äußerungen des Brandenburger Landtagsabgeordneten Norbert Müller (Linke) nicht strafrechtlich verfolgen lassen will, erklären Dr. Diether Dehm, Europapolitischer Sprecher der Partei DIE LINKE im Bundestag, und Alexander Ulrich, Obmann im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union:

 

Verfassungsphober Gauck scheut Gericht

Generös war der Verzicht auf Strafverfolgung durch Herrn Gauck mitnichten – bei juristischer Überprüfung der Vorwürfe hätte er eher befürchten müssen, dass er sich mit seinen Einlassungen, wonach die deutsche Zurückhaltung bei Militäreinsätzen nun doch langsam mal abgelegt werden könne, außerhalb des Artikels 26, Satz 1 GG gestellt hat.

 

Mit welchen Worten man die Gauck’sche Verfassungsphobie kommentiert, ist Geschmackssache, doch wenn der Bundespräsident zum wiederholten Mal versucht, der Mehrheit der Deutschen ihre Ablehnung von Auslandseinsätzen auszusalbadern, und das mit Schmähungen wie der einer 'glücksüchtigen Gesellschaft' tut, dann kann man eine deutliche Kritik daran nicht nur den ostdeutschen Pfarrern, welche derzeit Unterschriften gegen Gauck sammeln, da er sich von den Idealen der christlichen DDR-Friedensbewegung abgewandt habe, überlassen.

 

Schwer zu ertragen ist vor allem, dass Gauck mit dem sattsam bekannten 'irgendwann muss ja mal Schluss sein' mit der besonderen Verantwortung der Deutschen argumentiert, gleichzeitig bei bagatellstasivorwürfen aber zu immer neuen Treibjagden aufruft. Denn ein stabiler demokratischer Rechtsstaat war Deutschland auch schon vor zehn Jahren.

 

Selbst die bitterbösesten Satiren auf Gaucks Verfassungsphobie (z.B. bei weltnetz.tv) werden von diesem rechten Prediger realiter Woche für Woche in den Schatten gestellt.