Ihre Worte, Herr Minister Meyer: „Freie Strände für freie Bürger!“

•Keine Strandgebühr für Spaziergänge!

•Keine Zäune außer Schafzäunen!

•Das Meer gehört allen!

 

Petition an die Niedersächsische Landesregierung, speziell an die zuständigen Minister Olaf Lies (Wirtschaft), Christian Meyer (Landwirtschaft), Stefan Wenzel (Umwelt)

 

Sehr geehrter Herr Lies, sehr geehrter Herr Meyer, sehr geehrter Herr Wenzel,

am 17. Juli 2012 hat die Grünen-Fraktion, damals noch aus der Opposition heraus, einen Gesetzentwurf für freien Strandzugang im Niedersächsischen Landtag eingebracht. Zentrale Aussagen: „Jeder darf den Meeresstrand auf eigene Gefahr betreten und sich dort aufhalten“ und soweit Kommunen für einen „Teil“ (!) des Strandes Gebühren erheben dürfen, ist zumindest „ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigen und abgabefreiem Strand zu gewährleisten“. Heute sind die Grünen in der Landesregierung und stellen mit der SPD zusammen die zuständigen Minister. Dürfen wir Sie an Ihr Vorhaben erinnern und besonders Herrn Meyer, der seine Parlamentsrede am 17.7.12 mit den Worten schloss: „Freier Wald und freier Strand für freie Bürger!“ Herr Meyer und Herr Wenzel, setzen Sie ihr Vorhaben von damals um - mehr als freien Strandzugang in angemessenem Umfang wollen wir auch nicht.

 

Leider ist die Situation an der Niedersächsischen Nordseeküste ganz anders und das schon seit 40 Jahren.

 

Fast alle Strände sind gebührenpflichtig. Für das bloße Betreten der Ostfriesischen Inseln muss man bereits Kurbeitrag bezahlen, auch wenn man dort gar nicht übernachten, sondern die Insel nur für ein paar Stunden erkunden will. An der Küste von Norddeich bis Cuxhaven wird von Tagesgästen (Übernachtungsgäste zahlen Kurbeitrag) meist direkt „Strandeintritt“ kassiert, in der Regel 3 €, die nicht nur im Hochsommer, sondern von April bis Oktober fällig werden. Egal bei welchem Wetter und ob man am Strand mehr machen möchte als einen Spaziergang.

 

Oft sind die Strände sogar kilometerweit eingezäunt, damit auch ja kein Besucher, ohne zu bezahlen, an den Strand kommt - so in Cuxhaven, im Wangerland, in Bensersiel, Dornumersiel und Neßmersiel. Kilometerlange Zäune am „freien“ Meer - keine Schafzäune, sondern Zäune zum Aussperren der Menschen aus der Region von ihrem Strand und ihrem Meer -, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt, das gibt es nur in Niedersachsen. Ein beschämendes Alleinstellungsmerkmal!

 

Dabei steht jedermann laut Bundesnaturschutzgesetz § 59 der freie Zugang zu Natur und Landschaft zu. Freie Landschaft darf weder eingezäunt, noch darf für Aufenthalt und Erholung dort Gebühr erhoben werden. Man stelle sich vor: Berge und Wälder in Bayern eingezäunt, Schlagbäume und Kassenhäuser an der Straße und jeder Tagesbesucher, vor allem die Bayern selbst, müsste 3 € „Eintritt“ bezahlen! Undenkbar, aber an der Niedersächsischen Nordseeküste ist das "Normalität". Wir Norddeutschen und unsere Besucher, wenn sie nicht Kurbeitrag zahlende Hotel- und Pensionsgäste sind, zahlen „Eintritt“ zum Meer vor der eigenen Haustür.

 

Die Tourismusgemeinden behaupten, sie brauchen den Strandeintritt zur Strandpflege. In Wahrheit werden die Strandkosten gleich mehrfach kassiert (in Klammern als Beispiel die Zahlen des Wangerlandes): Zunächst als Kurbeitrag von den Übernachtungsgästen (2,9 Mio. €), die auch mit großem Abstand Hauptnutzer der Strände sind (2 Mio. Übernachtungen), und dann als Fremdenverkehrsumlage vom Tourismusgewerbe (550.000 €). Beides zusammen (3,45 Mio. €) deckt die Strandkosten (500.000 bis 600.000 € - darin enthalten über 100.000 € allein für Kassenpersonal) bereits mehrfach. Tagesgäste (170.000), die eine Minderheit darstellen und oft auch nur spazieren gehen oder einen Blick aufs Wasser werfen wollen, werden über „Strandeintritt“ (450.000 €) zusätzlich abkassiert. Mit dem Ergebnis, dass eine Nutzerminderheit von Tagesgästen, meist Einwohner aus der Region, mit ihrem „Strandeintritt“ den Löwenanteil (80%) der Kosten für einen Strand trägt, den überwiegend andere nutzen und an dem andere verdienen. „Strandeintritt“ für Tagesgäste ist also doppelt ungerecht: er schränkt unser Recht auf freien Zugang zum Meer, ins Watt und an den Strand unzulässig ein und ist zudem überhaupt nicht nutzergerecht.

 

Die Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ hat deswegen Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den „Strandeintritt“ im Wangerland eingereicht. Wenn das Gericht den „Strandeintritt“ hier für rechtswidrig erklärt, ist er an der ganzen niedersächsischen Küste von Norddeich bis Cuxhaven rechtswidrig. Verfahren dazu können sich aber über mehrere Instanzen und Jahre hinziehen.

 

Wir wenden uns daher gleichzeitig mit dieser Petition an das Land Niedersachsen. Als Gesetzgeber, als Eigentümer der meisten Strände und als Aufsichtsbehörde kann das Land den Kommunen schon zur Strandsaison 2015 entsprechende Vorgaben machen. Für unsere Petition wollen wir in den Sommermonaten so viele Unterstützungsunterschriften sammeln, dass sich die zuständigen Ministerien und der Niedersächsische Landtag gleich nach Ende der Parlamentsferien am 10. September 2014 mit dem Thema „freier Strandzugang“ beschäftigen.

 

•Wir appellieren an das Land Niedersachsen, der Allgemeinheit den freien Zugang zu den Stränden einzuräumen.

•Soweit den Kommunen erlaubt wird, für besonders ausgestattete Teile (!) des Strandes zu kassieren, „ist ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand zu gewährleisten“, wie es in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich geregelt ist.

Spaziergänge und Wattwanderungen müssen generell gebührenfrei möglich sein.

Zäune, die für Schafbeweidung, Deich- oder Naturschutz nicht erforderlich sind, müssen verschwinden.

 

Wir wollen frei ans freie Meer kommen können!

 

Initiative "Freie Bürger für freie Strände"
Friesland/Wilhelmshaven