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Kategorie: Positionen

rnd klage

Ich habe geklagt. Jetzt geht es vors Bundesverfassungsgericht. Auch, weil die WHO bereits vor Wochen verkündete, dass einer SPUTNIK V-Zulassung nichts mehr im Wege stünde! Seit seiner Registrierung am 11. August 2020 in Russland ist SPUTNIK V bereits in 70 Ländern der Welt mit einer Gesamtbevölkerung von über vier Milliarden Menschen offiziell zugelassen. Ein Fakt, den Spahn, Lauterbach, "Faktenfinder" und Konsorten nur zu gerne verschweigen.

Mein Anwalt Professor Dr. Christian Kirchberg und ich werden jetzt, nach der absehbaren Niederlage in Hessen (siehe Artikel, der "Kläger" war ich, die Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtes in Kassel verwendete aus Personenschutzgründen ein Pseudonym) vor dem Bundesverfassungsgericht auf Gleichheitsgrundsatz weiterklagen.

 

Stellen wir uns bloß vor, eine auf 2G verpflichtete deutsche Gaststätte verwehrte mir als Deutschem, weil "nur" mit Sputnik geimpft, den Zutritt. Aber drinnen säße ein Ungar mit dem gleichen Impfstoff. Das dürfte dieser, zu Recht. Nämlich weil es die EU vom Herkunftsland abhängig macht, wer rein darf und wer draußen bleiben muss. Ungarn hatte bereits Anfang des Jahres SPUTNIK V zugelassen.

Die bisherigen Instanzen hatten sich an die Fehlentscheidungen von Spahn, RKI, EMA und anderer BIONTECH-Lobbyisten geklebt. Die Behörden und die Bundesregierung haben in den letzten 12 Monaten damit zahlreiche Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Was im Mai sogar von Markus Söder gerüffelt worden war,

Zitat: "SPUTNIK V wurde ideologisch vertrödelt!"

 

Veröffentlicht: 

 verwaltungsgerichtshof Kassel

 Gerade erst wurde zusätzlich seitens der WHO zur Anerkennung von Sputnik V alle weitere Hindernisse beseitigt:

Alle Hindernisse für Anerkennung von Sputnik V durch WHO beseitigt

Der russische Gesundheitsminister Michail Muraschko hat sich am Samstag in Genf mit dem Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Tedros Adhanom Ghebreyesus getroffen. Erörtert wurde auch eine internationale Notfallzulassung des russischen SARS-CoV-2-Vakzins Sputnik V durch die WHO. Auf einem Briefing nach dem Treffen gab Muraschko auf die entsprechende Frage eines TASS-Journalisten bekannt, dass alle Hindernisse auf diesem Weg aufgehoben seien. Man habe die russische Position hinsichtlich der Registrierung des Impfstoffs Sputnik V wahrgenommen.

"Heutzutage sind alle Barrieren aufgehoben. Wir sehen heute keine Hindernisse für die weitere Arbeit. Das hat der WHO-Generaldirektor bestätigt." Muraschko teilte mit, dass der Impfstoffhersteller nur noch ein paar administrative Prozedere zu absolvieren habe. Es gehe lediglich um eine Reihe von Dokumenten, die der Antragsteller unterzeichnen und der WHO vorlegen müsse.

Ghebreyesus dankte seinerseits dem russischen Gesundheitsminister für das Treffen in Genf und bezeichnete die Gespräche als konstruktiv. Das Wort "Danke" schrieb der WHO-Chef dabei auf Russisch.

Der für die internationale Vermarktung von Sputnik V zuständige Russische Fonds für Direktinvestitionen (RDIF) hatte Mitte Juli erklärt, dass die Ankerkennung des russischen Corona-Vakzins durch die WHO und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in diesem Herbst erfolgen könnte.

Beim Vakzin Sputnik V handelt es sich um einen sogenannten Vektorimpfstoff. Das Mittel nutzt zwei rekombinante Adenovirus-Typen mit dem Ziel, bei den Geimpften eine Immunantwort gegen den COVID-19-Erreger auszulösen. Nach seiner Registrierung am 11. August 2020 in Russland ist das Präparat bereits in 70 Ländern der Welt mit einer Gesamtbevölkerung von über vier Milliarden Menschen offiziell zugelassen.