Bezüge

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 € und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 €. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.029 € monatlich.



Nebentätigkeiten
Aus früheren Texter- und Komponistenrechten sowie meiner Manager- und Unternehmertätigkeit habe ich heute noch stark schwankende fünfstellige Einnahmen.


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

    • Gastgeber, Talkshow "Roter Bock", Berlin
    • Geschäftsführender Gesellschafter, Edition Musikant GmbH, Eiterfeld
    • Publizist, Autor und Liederschreiber, selbständig, Berlin

    Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

      • Fachhochschule Fulda, Fulda, Lehrbeauftragter für Medienmanagement und Kreativschreiben
      • Publizist, Autor und Liederschreiber, selbständig, Berlin

      Funktionen in Unternehmen

        • Hit Radio FFH
          Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel, Mitglied des Gesellschafterausschusses

        Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

          • OWUS Offener Wirtschaftsverband von klein- und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Selbständigen e.V., Berlin, Vorsitzender des Dachverbandes, ehrenamtlich

          Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

            • Edition Musikant GmbH, Eiterfeld


            Erläuterungen
            Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

            Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
            http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html