„Es ist geradezu zynisch, wenn die Bundesregierung feststellt, dass der
EuGH erstmals zu dem Spannungsverhältnis zwischen den
gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten und kollektiven Maßnahmen
Stellung genommen hat und dadurch den Tarifvertragsparteien Kriterien
an die Hand gegeben hat, an denen sie ihr Verhalten in Zukunft
ausrichten können. Eine solche Aussage kapituliert vor dem
Skandalurteil des EuGH“, so Diether Dehm zur Antwort der
Bundesregierung anlässlich der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE
zum Thema: „Auswirkungen der Urteile ‚Viking’, ‚Laval’ und ‚Rüffert’
des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften“(BT-DRs. 16/9416).
Der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter: „Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeugt von politischer Ratlosigkeit. Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumt, dass die Entscheidung des EuGH Folgen für das Arbeitskampfrecht in der gesamten Europäischen Union hat und kollektive Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug im Einzelfall … auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten nach dem EG-Vertrag zu überprüfen hat, sieht die Bundesregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta den vom EuGH entwickelten Stellenwert des Streikrechts nicht verändert. Aus diesem Grund fordert DIE LINKE, eine Protokollnotiz zum Vertrag von Lissabon aufzunehmen, mit der das Verhältnis von Grundfreiheiten und Grundrechten eindeutig mit Vorrang für die Grundrechte bestimmt wird.
Endgültig offenbart die Bundesregierung ihre Schwäche, wenn sie zugibt, dass ein allgemeinverbindlicher, branchenübergreifender und flächendeckender Mindestlohn auf gesetzlicher Grundlage derzeit von ihr nicht geplant ist. Mit dieser Entscheidung tritt die Bundesregierung alle Forderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden mit Füßen. Aber auch warnende Stimmen aus den regierenden Koalitionsparteien werden so absichtlich überhört – im Interesse von BDI und BDA.“
Siehe auch:
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1265372661