Pressemitteilung

Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2020, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattzugegeben, erklärt Dr. Diether Dehm, mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

"Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und fordere die gesellschaftliche und die parteipolitische Linke auf, das Versammlungsrecht ausgiebig auszunutzen, zur Not auch - wie durch diesen Beschluss - rechtskonfliktorisch durchzusetzen. 

Hygieneauflagen sind natürlich einzuhalten. Doch Versammlungsfreiheit ist ein ebenso verteidigenswertes Gut wie Gesundheit!"