Pressemitteilung
Anlässlich der heutigen Befassung des Bundestags mit Änderungen im Veranstaltungsvertragsrecht erklärt Dr. Diether Dehm, Künstler und mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Unter den teils beachtlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bleibt die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt. In der Branche ist immerhin rund die Hälfte der 1,7 Millionen Tätigen soloselbständig, geringfügig beschäftigt oder Minijobbber und hat damit keine klassischen Betriebskosten.
An diesen Menschen geht die Soforthilfe für KMU vorbei, da diese Gelder nicht für den eigenen Lebensunterhalt sondern nur für Betriebskosten verwandt werden dürfen.
Auch KfW-Kredite sind für Kulturschaffende und andere Soloselbstständige keine Lösung. Eine ausgefallene Veranstaltung zur Tilgung lässt sich nicht einfach nachholen.
Daher erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie das Soforthilfeprogramm für KMU nachjustiert, indem auch Soloselbständige einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro erhalten können, um finanzielle Engpässe überbrücken zu können!"