13. Februar 2006 - Pressemitteilung
http://www.linksfraktion.de/presse/mitteilungen/view_html?pp=1&n=4&bs=1&zid=738
Zur morgigen Anhörung im Berufungsverfahren von fünf Kubanern wegen "Verschwörung zur Spionage" vor dem Appellationsgericht in Atlanta (USA) erklären Heike Hänsel, Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Unterausschuss Vereinte Nationen des Deutschen Bundestags, Dr. Diether Dehm, Europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE., und Sahra Wagenknecht, Mitglied der Delegation für die Beziehungen zum MERCOSUR im Europäischen Parlament (Fraktion GUE/NGL):
Das erste Verfahren 1998 gegen die fünf kubanischen Staatsbürger Ramon Labañino, Antonio Guerrero, René González, Gerardo Hernández und Fernando González wegen angeblicher "Verschwörung zur Spionage" in den USA und die verhängten sehr hohen Freiheitsstrafen sorgten weltweit für Empörung. Das Urteil wurde 2004 vom Appellationsgericht aufgehoben. Die Kubaner blieben in Haft und erwarten morgen die zweite Runde des Berufungsverfahrens.
Wir halten es für glaubhaft, dass die Genannten keine Spione waren, sondern im Einsatz zur Abwehr terroristischer Anschläge auf Kuba handelten, zumal ihnen die Übermittlung von Informationen, die nicht ohnehin öffentlich zugängig waren, nicht nachgewiesen wurde.
Sollte das Appellationsgericht die Aufhebung des Urteils und die Neuverhandlung des Verfahrens bestätigen, fordern wir die sofortige Freilassung gegen Kaution, damit sich die Angeklagten in Freiheit auf das neue Verfahren vorbereiten können. Diese Forderung wird unter anderem von 110 britischen Unterhausabgeordneten und 10 Nobelpreisträgern, darunter Literaturnobelpreisträger Harold Pinter (GB) unterstützt.
Bis zu ihrer Freilassung fordern wir humane Haftbedingungen für die fünf Gefangenen und ihre Zusammenlegung. Die Justizverwaltung der USA wird aufgefordert, den Konsularangestellten der Republik Kuba in den USA das Recht der konsularischen Betreuung in vollem Umfang zu gewähren und den Familienangehörigen der Gefangenen ihr Besuchsrecht ohne Einschränkung zu garantieren. Ein neues Verfahren muss unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen Standards erfolgen.
Die Umstände der Verhaftung, der ersten Verurteilung und der bisherigen Haft, die unter anderem von Amnesty International und von der Working Group on Arbitrary Detention des UN-Menschenrechtsausschusses scharf kritisiert worden waren, müssen überprüft werden.
Siehe auch:
Tageszeitung junge Welt - 14.02.2006
Hoffnung für die »Cuban Five«
Berufungsverfahren geht in die zweite Runde. In der Linkspartei.PDS wird unterdessen über die Solidarität mit Kuba diskutiert
http://www.jungewelt.de/2006/02-14/053.php