08.11.2006, Diether Dehm
Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat sich für einen alternativen
Europäischen Verfassungsvertrag ausgesprochen und bringt dazu einen
Antrag in den Bundestag ein. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher
Diether Dehm:
Der Verfassungsvertrag der neoliberalen Mehrheit in Europa ist gescheitert. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fordert die Bundesregierung darum auf, während ihrer Ratspräsidentschaft eine Initiative für einen alternativen Verfassungsvertrag zu ergreifen. Jeden Versuch, den gescheiterten alten Verfassungsvertrag durchzupeitschen, lehnt die Fraktion entschieden ab. Notwendig ist ein neuer Verfassungsentwurf, der von den Bürgerinnen und Bürgern in einem verfassungsgebenden Prozess zum Schluss in Volksabstimmungen angenommen werden muss.
Mit ihrem Antrag legt die Fraktion DIE LINKE. Forderungen nach zentralen Eckpunkte für einen solchen alternativen Verfassungsvertrag vor. So soll die EU zu einem demokratischen, politischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Verbund staatlich organisierter Völker weiterentwickelt werden. Zu den Grundsätzen der Europäischen Union muss neben Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gleichrangig auch die Sozialstaatlichkeit gehören.
Im Antrag macht die Fraktion deutlich, dass die EU den politischen und sozialen Menschenrechen gleichermaßen verpflichtet werden muss. Alle Menschen in der EU müssen ein Recht haben, im Wege der Verfassungsbeschwerde kostenfrei ihre Rechte bei einem neu zu schaffenden Europäischen Verfassungsgericht einzuklagen. Zudem soll die EU zu einer Politik des angemessenen qualitativen Wirtschaftswachstums mit strengen ökologischen Kriterien verpflichtet werden, in der die Vollbeschäftigung gleichberechtigtes Ziel ist. Die neue zu erarbeitende Verfassung muss die EU zu einem zivilen und nichtmilitärischen Charakter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verpflichten.
Zur Durchsetzung einer demokratischen Europäischen Union fordert DIE LINKE. die Bildung einer verfassungsgebenden Versammlung, die aus zwei gleichberechtigten Kammern besteht. Dadurch werden die demokratisch gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und die Vertreter der Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten für den verfassungsgebenden Prozess gleichgestellt.