Wegen eines der zahlreichen Beiträge des "Spiegel" aus dem Bundestagswahlkampf, in denen er gegen Oskar Lafontaine, Gregor Gysi und deren nähere Mitstreiter bei der LINKEN besondere Geschütze aufgefahren hatte, musste sich der "Spiegel" nun ein zweites Mal in einem gerichtlichen Verfahren unterwerfen.



In einer seitenlangen Spalte war unter anderem behauptet worden, Dehms Mitarbeiter Klaus Höpcke habe Peter Sodann ins Gefängnis gebracht. Die Anerkenntnis dieser Aussage als Falschbehauptung und die Erklärung, sie in Zukunft zu unterlassen, unterzeichnete der "Spiegel" dann postwendend und noch vor dem Bundestagswahltermin.

Anders verhielt es sich mit einem weiteren Verfahren, dass Diether Dehm anstrengte und das jetzt erst seinen Abschluss fand: Hier hatte der "Spiegel" in seiner Nr. 9/2009 behauptet, Dehm habe versucht, den Beifall für Gregor Gysi auf dem Bundeswahlparteitag der Partei DIE LINKE am 20. Juni 2009 zu verkürzen.

Am heutigen 13. September musste der "Spiegel" vor dem Kammergericht in zweiter Instanz nun die Unterlassungserklärung unterzeichnen und die mehrheitliche Kostenübernahme akzeptieren. Der "Spiegel" hatte sich in seiner Bildunterschrift gegen Diether Dehm abfällige Bemerkungen von Joschka Fischer und Daniel Cohn-Bendit ("destruktive Kraft") über den Spitzenkandidaten der niedersächsischen LINKEN zu eigen gemacht und mit den beiden Falschbehauptungen zu unterstützen versucht.

Die Falschbehauptung, Dehm habe den Beifall für Gysi verkürzen wollen, entpuppte sich nun als freie Erfindung des "Spiegel".