Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 erklärte der Europapolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Dr. Diether Dehm, MdB:

„Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und der schwarz-gelben Koalition erneut bescheinigt, dass sie ein weiteres Mal gegen den für die Europapolitik maßgeblichen Artikel 23 des Grundgesetzes verstoßen hat.“ Zu den „Angelegenheiten der Europäischen Union“ im Sinne dieser Vorschrift gehörten nämlich nicht nur Vertragsänderungen und Rechtsetzungsakte der EU, sondern auch völkerrechtliche Verträge im direkten Zusammenhang mit der Europäischen Union wie der Fiskal- und der ESM-Vertrag.


Dehm forderte die anderen Parteien des Deutschen Bundestages auf, von der Verabschiedung der Zustimmungsgesetze zum Fiskal- und zum ESM-Vertrag sowie zur Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) am 29. Juni abzusehen und in erneute sorgfältigere parlamentarische Beratungen einzutreten:

„Sonst liegt nach der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 23 des Grundgesetzes vor“, erklärte er. Hinzu kämen Verstöße gegen das Demokratie- und das Sozialstaatsprinzip sowie gegen den Grundsatz der Bundesstaatlichkeit. Wenn nicht insgesamt Abhilfe geschaffen werde, sei der erneute Weg seiner Fraktion zum Bundesverfassungsgericht sicher.