Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012, erklärt der Europapolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Dr. Diether Dehm, MdB:
Mit dem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Fiskalvertrag und dem ESM hat die Linksfraktion einen wichtigen Teilerfolg erstritten. Mit den vom Gericht formulierten völkerrechtlichen Vorbehalten haben wir der Demokratie einen wichtigen und guten Dienst erwiesen. So muss sichergestellt sein, dass die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro in keinem Fall überschritten wird. Außerdem müssen die Informations- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund der Immunitätsregelung für den Gouverneursrat, das Direktorium und Mitarbeiter des ESM gewahrt bleiben. Vor allem aber haben wir damit deutlich gemacht, dass ein demokratisches Gemeinwesen zumindest für uns nicht nur eine hohle Phrase ist, sondern bei aller Mühe immer wieder geschützt, bewahrt und gelebt werden muss.
Noch bevor das Urteil ergangen ist, hat sich das Bundesverfassungsgericht entsprechend der medialen Behandlung der Klage der Linksfraktion als parteiisch gezeigt. Die anwesenden Vertreter meiner Fraktion sahen sich als einzige Klagevertreter nicht in den ersten Reihen platziert.