18.08.2009 - „Der Entwurf des neuen Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon ist unzureichend. Die Bundesregierung muss nachbessern, sonst riskiert sie erneute Verfassungsklagen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Diether Dehm, anlässlich der bevorstehenden Einigung der Koalition auf ein neues Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon. Dehm weiter:

„Die sich abzeichnende Vereinbarung berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht einmal annähernd. Von den großen Sprüchen der CSU ist nichts übrig geblieben. Horst Seehofer ist unter der selbst gelegten Latte durchgesprungen. Eine Demokratisierung der Europapolitik steht weiter in den Sternen. So verzichtet der Entwurf ausdrücklich auf den Parlamentsvorbehalt bei Militäreinsätzen. Ausgerechnet im Bereich der Außenpolitik bleiben die Stellungnahmen des Bundestages unverbindlich. Den Ländern wird eine deutlich höhere Verantwortung für die europäischen Belange zugewiesen als dem Bundestag. Das steht im Widerspruch zum ausdrücklichen Willen des Verfassungsgerichts. Der Verzicht auf ein neues Klageverfahren zur Überprüfung der arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des  Europäischen Gerichtshofes ist ein Affront gegen Grundgesetz und Arbeitnehmer. Ein solches Klageverfahren wurde auch von CSU und den Ländern gewünscht. Die Wahlversprechen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CSU nach Volksabstimmungen wurden trotz Amtshilfe durch das Gericht nicht eingelöst. DIE LINKE fordert auch eine völkerrechtliche Erklärung, um die Geltung des Vertrags von Lissabon gegenüber den Vertragspartnern nach Maßgabe des Urteils zu beschränken.

Die Bundesregierung hat bisher nicht erkennen lassen, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung aller Fraktionen interessiert ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages wurde von Abgeordneten der Koalition sowie von Bündnis 90/Die Grünen zu Entwürfen für ein schlankes Begleitgesetz genötigt. Der Koalitionsentwurf wurde dann wahrheitswidrig als Verhandlungsgrundlage aller Fraktionen bzw. offizielle Position des Bundestages an die Presse lanciert. DIE LINKE hat daher ebenfalls eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes in Auftrag gegeben. DIE LINKE behält sich sowohl einen erneuten Gang nach Karlsruhe als auch einen eigenen Gesetzentwurf vor, sollten die anderen Fraktionen nicht den Anforderungen an eine demokratische Europapolitik entsprechen.“