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Kategorie: Presse 2007
Niedersachsen muss vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EuGH-Beschluss zum VW-Gesetz klagen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das VW-Gesetz für ungültig erklärt. Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und niedersächsische Landesvorsitzende der LINKEN, hält die Entscheidung für rechtswidrig. Sie sei ein weiterer Beleg dafür, dass sich der EuGH auf den Neoliberalismus, nicht aber auf europäisches Recht vereidigt fühle. "Der Europäische Vertrag sagt klar, dass die Eigentumsverhältnisse der Nationalstaaten ? dazu zählt der niedersächsische Landesanteil am VW-Konzern ? unangetastet bleiben", so Dehm. "Das deutsche Grundgesetz ist in dieser Frage noch deutlicher." Die niedersächsische Landesregierung solle deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil klagen. Mit der VW-Konferenz der LINKEN mit Oskar Lafontaine und IG-Metall-Vertretern am kommenden Wochenende in Wolfsburg werde der Widerstand gegen das Urteil beginnen, kündigt Dehm an.

Für den wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Herbert Schui, ist das VW-Gesetz der Kapitalverkehrsfreiheit zum Opfer gefallen. "Die Antwort auf das Urteil muss eine öffentliche Sperrminorität bei VW sein, wie sie schon bei der Salzgitter AG existiert", fordert Schui.

Zunächst solle sich die NordLB, hilfsweise auch die eigenkapitalgestärkte KfW, an VW beteiligen. Niedersachsen könne die Anteile übernehmen, wenn die öffentlichen Finanzen es erlaubten. "Die Beteiligung würde auch das Geschäftsfeld von NordLB und KfW präzisieren und das Risiko verringern, dass es zu weiteren Verlustgeschäften mit hochspekulativen Wertpapieren kommt", ist sich Schui sicher. "Die Abenteuer von SachsenLB und IKB sind noch in lebhafter Erinnerung."