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Kategorie: Presse 2009
774020441003.08.2009 - "DIE LINKE fordert die vollständige Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtlinienkompetenz des Parlaments eingefordert, wie sie in Dänemark, Finnland und Österreich bereits heute Praxis ist. Karlsruhe hat auch Volksabstimmungen bei Veränderungen der EU-Verträge angeregt“, erklärt Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen über das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon. Dehm weiter:
„Eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung muss die Geltung des Vertrags von Lissabon nach Maßgabe des Urteils beschränken und den Parlamentsvorbehalt vor Entscheidungen über Militärmissionen absichern. DIE LINKE wird die Anregung des Verfassungsgerichts nach einem Verfahren zur Überprüfung europäischer Rechtsakte und Urteile auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgreifen. Die Weigerung der Regierungsparteien, mit einem solches Verfahren arbeitnehmerfeindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu stoppen, ist nicht akzeptabel.

DIE LINKE sieht ihre Aufgabe bei den heute beginnenden Verhandlungen über das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon darin, für die uneingeschränkte Durchsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu sorgen. Dafür ist eine sorgfältige Behandlung notwendig. Schnellverfahren und wachsweichen Formulierungen, mit dem Ziel, sich auch in dieser Frage über den Bundestagswahlkampf zu retten, werden wir uns widersetzen. Erfreulich ist, dass der erneute Versuch, der CDU, DIE LINKE aus dem parlamentarischen Verfahren auszugrenzen, diesmal gescheitert ist.“