21.08.2009 - "Die Treibjagd der anderen Fraktionen beim Begleitgesetz legt nur einen Schluss nahe: Sie wissen nicht, was sie tun", erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Wolfgang Neskovic zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon. Neskovic weiter:

"Die Panik hat mit der souveränen Entscheidung der irischen Bevölkerung über den Vertrag von Lissabon zu tun, wird aber dem Urteil und dem Grundgesetz nicht gerecht. DIE LINKE will Volksabstimmungen bei Vertragsänderungen der EU, wenn sie das Grundgesetz berühren. Doch die anderen Parteien fürchten trotz Amtshilfe des Gerichts und gegenteiliger Wahlversprechen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehr Demokratie in Europa. Stellungnahmen des Bundestages zu Rechtsakten der EU müssen verbindlich sein. In Dänemark, Finnland und Österreich ist dies Praxis ohne erkennbaren Nachteil für die Handlungsfähigkeit der Regierung, die sich auf die parlamentarische Mehrheit stützen kann. Wir benötigen zudem ein Klageverfahren im Konflikt zwischen EU-Verträgen und Grundgesetz, um arbeitnehmerfeindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes zu stoppen. Die Politik drückt sich vor dieser Verantwortung und schiebt sie an das Bundesverfassungsgericht ab. Die Klarheit gegenüber unseren europäischen Vertragspartnern erfordert zudem eine Erklärung, dass der Vertrag von Lissabon nur nach Maßgabe der Urteilsgründe in Deutschland angewendet wird. Sollte die Bundesregierung etwa den Parlamentsvorbehalt bei Militäreinsätzen respektieren, dürfte sie derartige Vorbehalte nicht fürchten."

Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion betont: "Das Bundesverfassungsgericht wollte dem Bundestag den Rücken stärken, doch dieser zog es vor sich selbst zu amputieren. Was von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vorgelegt wird, genügt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht. Die anderen Fraktionen degradieren das Parlament zu einer Abnick-Veranstaltung."