Natürlich heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes klar, dass faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind. Nach wie vor sahen deutsche Gerichte keinen Anlass, das immer noch geltende KPD-Verbot und die Berufsverbote aufzuheben.
DIE LINKE wird weiterhin für Artikel 139 GG und die Zerstörung faschistischer Demagogie in Staat und Köpfen kämpfen und dagegen, dass dafür auch noch Steuergelder an V-Leute aus diesem Spektrum fließen.