Kevin Kühnert steht hier nicht nur in der Tradition herausragender Juso-Bundesvorsitzender der letzten 40 Jahre, welche stets, nach Art. 15 GG, die Vergesellschaftung bestimmter menschheitsgefährdender Konzerne gefordert hatten, sondern auch einer SPD, die ohne diesen Art. 15 dem Grundgesetz 1949 gar nicht zugestimmt hätte. Monopolprofite waren ja stets Antrieb zur Produktion von Umweltkatastrophen, Kriegen, Faschismus und deren Leichenbergen.

 

Allerdings hatten andere Juso-Bundesvorsitzende, die sich auf die marxistische Erkenntnis des engen Zusammenwirkens bestimmter Monopole und staatlicher Finanzressourcen beriefen, ihre wirtschaftsdemokratischen Zivilisationsperspektiven nicht, wie Kühnert, selbst erschwert. Es ist nämlich so falsch wie unpopulär, kleine und anständige Mietunternehmen mit brutalsten Immobilienkonzernen und Großbanken gleichzusetzen und anzugreifen. Vergesellschaftung von spekulativ leergehaltenem Wohnungsbestand ist übrigens nach Artikel 14 durchaus im Sinne des Gemeinwohls. Die entsprechende Berliner Volksinitiative agiert im Sinne des Grundgesetzes. Verstaatlichung von Kleinbesitz hingegen war bereits Honeckers Irrsinn.

 

Größte Blamage aber hat sich gerade die grünblinkende Projektionsblase um Hofreiter, Baerbock und Giegold eingefahren, die (dankenswerterweise kurz vor der Europawahl) jetzt gegen Kühnert nach rechts abgebogen ist: in Richtung BMW- und monopolkapitalistischer Eigentumsgarantie.