"Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof dem sozialen Europa einen weiteren Bärendienst erwiesen. Offenbar sind Marktfreiheiten in der EU wichtiger als soziale Rechte", kommentiert der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Diether Dehm, die heutige Entscheidung des EuGH, der zufolge Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen gegenstandslos sind, sofern die ausführende Firma im Ausland ansässig ist. Dehm weiter:

 

"Im vorliegenden Fall hatte die dem Bundesfinanzministerium unterstehende Bundesdruckerei gegen die Stadt Dortmund geklagt, die auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Zahlung von Mindestlöhnen in von ihr beauftragten Unternehmen einfordert. Darin hatte die Bundesdruckerei einen Wettbewerbsnachteil gesehen und war vor Gericht gezogen.



Die Chancen auf ein Urteil im Sinne der Beklagten standen von vornherein schlecht, denn die EU-Verträge, auf deren Grundlage der EuGH urteilt, stellen die Binnenmarktfreiheiten klar über die sozialen Grundrechte. Erschwerend kam hier hinzu, dass das Bundeswirtschaftsministerium es trotz mehrfacher Bitten des Landes NRW unterließ, in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht die Rechtsauffassung des Landes NRW darzulegen und ihr damit Gehör zu verschaffen.

 

Im Hinblick auf das geplante Vergabegesetz des Bundes lässt das Urteil Übles befürchten."