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Kategorie: Reden

bt_logo.jpg Reformvertrag für Zukunft Europas nicht geeignet
Zum Tagesordnungspunkt 6 über das Thema Regierungskonferenz zur Erarbeitung eines Reformvertrages erklärt der Abgeordnete Dr. Diether Dehm:

 

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Seit dem vorigen Freitag liegt uns der Entwurf eines EU-Reformvertrages vor. Auf dem informellen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober, also in einer Woche, soll über ihn eine politische Einigung erzielt werden. Da ist es müßig, heute über das Verhandlungsmandat vom 23. Juni zu diskutieren; das hat sich erledigt.

Die Bundesregierung hat seit Juni grob gegen die mit dem Bundestag geschlossene Unterrichtungsvereinbarung verstoßen und führt auch die Bürger hinters Licht. Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen – Herr Löning, so wird ein Schuh daraus – lassen das mit sich machen.

Allein die Form der Vertragsentwurfs ist eine Zumutung. Es ist ein reiner Änderungsvertrag, der ohne die anderen Verträge gar nicht zu verstehen ist. Selbst interessierteste Bürger können sich da nicht hindurchfinden, solange sie nicht links den Vertrag von Nizza und rechts davon den gescheiterten Verfassungstext legen. Das ist keine Aufklärung, das ist ein Puzzle. Wer das so eingefädelt hat, scheut das eigene Volk und die Volksabstimmung wie der Teufel das Weihwasser; er scheut jegliche lebendige Bürgerbeteiligung.

Hier verstehe ich besonders die FDP und die Grünen nicht. Sie versuchen, sich als Bürgerrechtsparteien darzustellen, vorzugsweise wenn es um ferne Länder geht.

(Markus Löning [FDP]: Sie sind immer nur Bürgerrechtspartei, wenn es um Kuba geht!)

Aber wenn wir das Grundgesetz ergänzen wollen, damit wir über den wichtigsten EU-Vertrag eine Volksabstimmung durchführen können, wie es einer Verfassung und einer lebendigen Bürgerbeteiligung zukommt, schlagen Sie die Hände über dem Kopf zusammen.

Was mir aber die Schuhe ausgezogen hat – vielleicht ging es Ihnen auch so, Herr Löning –, war, als gestern im EU-Ausschuss Elmar Brok auf meine Frage nach der Verwirrtechnik mit dem Reformvertrag sinngemäß geantwortet hat: Da müsse man halt sarkastisch werden und nach den gescheiterten Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden „Transparenz herausnehmen“. Wer es nicht glaubt, möge das im Wortprotokoll nachlesen, Herr Bodewig.

(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Es gibt kein Wortprotokoll! – Kurt Bodewig [SPD]: Das ist eine Verdrehung! – Gegenruf des Abg. Markus Löning [FDP]: Deswegen verweist er ja darauf!)

– Ich habe es aber mitgeschrieben. Das ist mit das Zynischste, was ich in diesem Haus seit zwei Jahren gehört habe: „Transparenz herausnehmen“ – lesen Sie das nach! –, weil die Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert sind.

Ich denke, Herr Brok hat guten Grund, „Transparenz herauszunehmen“. Der Vertragsentwurf enthält in Art. 27 des geänderten EU-Vertrages wieder das Aufrüstungsgebot des gescheiterten Verfassungsvertrages. Wörtlich heißt es:

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.

Die militärischen Fähigkeiten, die verbessert werden sollen, dienen der Durchführung von Missionen, auch außerhalb der Union. Mitgliedstaaten, die – so heißt es – „anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, können „eine Ständige Stukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union“ bilden.

Im Protokoll Nr. 4 zum Vertrag wird das weiter konkretisiert: Bis 2010 sind

bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband konzipiert … und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen … aufzunehmen.

Um die bewaffneten Einheiten zu ermöglichen, soll nach dem genannten Art. 27 die in Verteidigungsagentur umgetaufte Rüstungsagentur „Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ unterstützen bzw. selbst durchführen. Das alles bedeutet weltweite Militärinterventionen nach außen und Militarisierung von Wirtschaft und Gesellschaft nach innen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Wenn hier eingewendet wird, das sei nicht neu, das habe schon im gescheiterten Verfassungsvertrag gestanden, dann antworte ich: Das ist nicht neu. Deswegen haben wir den Verfassungsvertrag auch abgelehnt, und deswegen lehnen wir den jetzigen Vertragsentwurf ebenfalls ab.

(Beifall bei der LINKEN – Kurt Bodewig [SPD]: Sie werden auch den nächsten ablehnen!)

– Gestalten Sie ihn nach dem Sozialstaatsprinzip und entsprechend dem Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes. Sie werden sehen, dass wir ihn dann nicht ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Militarisierung ist ein wesentlicher Grund für die Ablehnung des Vertragsentwurfs, die Ausrichtung auf einen marktradikalen Neoliberalismus ein anderer.

Auch bei Verfassungsfragen zählt das Kleingedruckte besonders viel. Gegenüber unserer Kritik wird angeführt, in Art. 3 des geänderten EU-Vertrages solle doch ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft stehen. Ich weise darauf hin, dass hier von einer „wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft“ die Rede ist, der Wettbewerb dem Sozialen also vorangestellt wurde.

Im Übrigen ist im Vertrag über die Arbeitsweise der EU – dort, wo es praktisch wird – immer nur von einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ die Rede. Dieser Wettbewerb ist ein race to the bottom, zu den niedrigsten zivilisatorischen Standards, ein Wettlauf hin zum Billiglohn und in das Steuerdumping. Es ist ein Weglauf der Konzerne vor der grundgesetzlichen Sozialbindung des Eigentums.

(Markus Löning [FDP]: Das haben Sie 30 Jahre erlebt! Das ist doch billigste Demagogie!)

Wenn die Deutsche Bank, die Stromkonzerne, Heuschrecken oder die Rüstungsimporteure von Wettbewerb reden, wer denkt dabei an einen sportlich fairen Wettbewerb? Was denken dabei die Arbeiter bei VW, denen die EU ihr Werk noch DAX-förmiger zurechthauen will? Was denken die vielen Hundert in Salzgitter, die bei unverfälschtem Wettbewerb wegrationalisiert werden sollen? Was denken die Menschen in Osnabrück, wo das Landeskrankenhaus durch Privatisierung wettbewerbsfähiger gemacht, aber alles teurer, schlechter und unwirtschaftlicher wurde? Was denken die Studierenden in Hamburg, Hannover, Frankfurt und Göttingen, die bei diesem Wettbewerb der Hochschulen mittlerweile einen Fulltimejob brauchen, um ihren Studienplatz zu finanzieren?

(Martin Zeil [FDP]: Was hat das mit Europa zu tun?)

Was denkt der Landwirt im Zusammenhang mit dem Atomlager Gorleben in Lüchow-Dannenberg, wenn die EU den Wettbewerb hier plötzlich verfälscht und einseitig weiterhin und stärker in die Atomforschung investiert?

(Martin Zeil [FDP]: In der Schule hätte man früher „Thema verfehlt“ gesagt!)

Was fällt zum Wettbewerb ein, wenn in Oldenburg Mitarbeitern in den Großfleischereien mithilfe des EU-Formulars E 101 der Sozialversicherungsschutz weggenommen wird? Was empfindet schließlich der Besitzer einer Dönerbude in Braunschweig, die Neonazis abgefackelt haben, wenn Staat und Gesellschaft sagen, wir können dir nicht helfen, wir wollen den Wettbewerb doch nicht verfälschen?

(Kurt Bodewig [SPD]: Bei allem Respekt: Das ist der größte Unsinn!)

Der Begriff „unverfälschter Wettbewerb“ ist zwar nicht mehr im unmittelbaren Vertragstext des geänderten EU-Vertrages enthalten, versteckt, aber nicht weniger verbindlich, findet er sich jetzt im Protokoll Nr. 4: Zu dem Binnenmarkt, wie er in Art. 3 des Vertrages beschrieben werde, gehöre ein „System, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt“.

Ach ja: Wo bleibt übrigens das von Frau Merkel versprochene Protokoll zur sozialen Dimension der EU? Durch das Grundgesetz werden wir alle an drei elementare Grundwerte gebunden: Demokratie, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit. Keine Mehrheit, nicht einmal eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag darf daran rütteln. Die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ist davor. Das gilt für staatliche Maßnahmen hier in Deutschland, aber auch für die Abtretung von entsprechenden Befugnissen an die EU.

Als Werte, auf denen sich die EU gründen soll, stehen in Art. 2 des Vertrages aber plötzlich nur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ein cleverer Kopf aus der Bundesregierung hat mir gestern im EU-Ausschuss entgegnet, es würde keine Sozialstaatlichkeit im Reformvertrag stehen, weil die EU kein Staat sei. Warum steht denn dann die Rechtsstaatlichkeit, aber nicht die Sozialstaatlichkeit darin?

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Befugnisse, hoheitlich tätig zu werden, auf die EU übertragen werden, dann kann damit keine Freistellung von der Bindung an den Grundsatz der Sozialstaatlichkeit verbunden sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Wer das zulässt, verhält sich verfassungsfeindlich. Hinter dem Rücken der Menschen, gegen ihre sozialen Ängste und gegen demokratische Mehrheiten gibt es keine lebendige und keine vertiefte EU. Was Sie mit dem Reformvertrag betreiben, ist keine Integration, sondern bürokratisches Aneinanderhauen und Zusammentricksen bei gleichzeitiger Vertiefung der sozialen Gräben. Damit fahren Sie die EU gegen die Wand.

Darum können wir allen Ihren Anträgen nicht zustimmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vertragsentwurf nicht zu unterschreiben und stattdessen eine transparente Verfassung anzustreben, deren Ausrichtung demokratisch, freiheitlich, sozial und friedenssichernd ist, damit das Volk nicht mehr Angst haben muss vor der EU und Sie nicht mehr vor dem eigenen Volk.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)