Zu dem gestrigen Antrag des EU-Generalanwalts, das deutsche VW-Gesetz auf Antrag der EU-Kommission für europarechtswidrig zu erklären, erklärte der Europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Dr. Diether Dehm:
„Ein weiteres Mal maßt sich die EU-Kommission an, willkürlich in die demokratisch erfolgte Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung eines Mitgliedsstaats einzugreifen. Das VW-Gesetz enthält Bestimmungen, die es dem Land Niedersachsen ermöglichen, gegen einschneidende Entscheidungen im Aufsichtsrat ein Veto einzulegen.
Wenn diese Bestimmungen aufgehoben werden, wird den international agierenden „Heuschrecken“ auch bei VW Tür und Tor geöffnet. Das bringt nicht nur die Arbeitsplätze der VW-Belegschaften in Gefahr. Das kann einen schweren Schlag gegen die Wirtschaftkraft der  ganzen Region bedeuten.
Das Vorgehen der Kommission und die Unterstützung durch den Generalanwalt sind eindeutig rechtswidrig: In Artikel 295 des geltenden EG-Vertrags heißt es ausdrücklich und unmissverständlich: „Der Vertrag lässt die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unberührt.“ Wie Deutschland das Eigentum an Unternehmen ausgestaltet, ob sie in Privatbesitz oder in öffentlicher Hand sind, geht die Kommission nichts an. Erst recht darf sie nicht gegen weniger einschneidende staatliche Rechte an Unternehmen vorgehen.
Die EU-Instanzen müssen wissen, dass sie mit einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen haben, wenn sie sich Rechte anmaßen, die ihnen nicht ausdrücklich durch Vertrag übertragen wurden. Eine Politik der Brechstange mit feindlichen Übernahmen und massenhaftem Abbau von Arbeitsplätzen darf nicht geduldet werden. Und trägt übrigens auch nicht zum Ansehen und zur Akzeptanz der Europäischen Union bei!