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Kategorie: Presse 2008
„Der Bundestag muss nach dem skandalösen Urteil des EuGH die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon sofort aussetzen“, fordert Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, nachdem der Europäische Gerichtshof heute die Bindung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Einhaltung von Tarifverträgen verworfen hat. Ulla Lötzer, Sprecherin für Internationale Wirtschaftspolitik und Globalisierung der Fraktion DIE LINKE, kritisiert: „Mit der Absage an die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wendet sich der EuGH gegen eine Entscheidung  des Bundesverfassungsgerichts, das die Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen als verfassungsgemäß erklärt hat.“
Diether Dehm weiter: „Die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon darf erst fortgesetzt werden, wenn sich die Europäischen Regierungen auf ein zusätzliches Protokoll geeinigt haben, in dem eindeutig geregelt wird, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des EU-Rechts die mitgliedsstaatlichen Grundrechte und die Grundwerte der Verfassungen, wie das Sozialstaatsprinzip, nicht aushebeln dürfen. Es ist nicht hinzunehmen, dass über die Europäische Union und den EuGH Gesetze wie das Niedersächsische Landesvergabegesetz aufgehoben werden, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen binden. Durch eine Präzisierung der Europäischen Verträge muss das in Zukunft ausgeschlossen werden.

Das Urteil ist sozialpolitisch und lohnpolitisch ein Schlag ins Gesicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Definition von freier Marktgestaltung innerhalb der Rechtsprechung des EuGH immer weiter unter die Räder kommen. Die Bundesregierung muss endlich ihre Verweigerungshaltung gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen aufgeben. Zur Sicherung der Tarifstandards in Deutschland müssen sofort Gegenmaßnahmen gegen dieses Skandalurteil eingeleitet werden.“

Ulla Lötzer:  „Wir fordern die Bundesregierung auf, dringend für eine Klarstellung in der Europäischen Vergaberichtlinie zu sorgen, dass Tariftreue auch bei nicht allgemein verbindlichen Tarifverträgen auch bei staatenübergreifenden Auftragsvergaben verbindlich vorgeschrieben wird.“