"Angesichts der anhaltenden Gräueltaten gegen kurdische Zivilisten durch die Freie Syrische Armee (FSA) in Afrin, ist die Listung und strafrechtliche Verfolgung der FSA und ihres politischen Arms, der 'Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte' als terroristische Organisation in Deutschland geboten. Bundes- und Landesregierung dürfen hier nicht weiter wegschauen", erklärt Diether Dehm, Mitglied des Deutschen Bundestages.

 

"Statt diejenigen zu verfolgen, die sich dem IS in Syrien und im Irak entgegenstellen, müssen endlich gegen die islamistische FSA Konsequenzen gezogen werden, damit das Plündern der Häuser und Morden religiöser Minderheiten an der Seite Erdogans in Afrin strafrechtlich geahndet werden kann. Zudem sind Bundes- und Landesregierung gefordert, ein Organisationsverbot gegen die FSA und die 'Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte' zu verhängen, um die Werbung für eine Organisation, deren Mitglieder in Syrien Zivilisten berauben und ermorden, künftig zu unterbinden. Es ist ungeheuerlich, dass die FSA seit Jahren als enger Alliierter des Westens in Syrien Verbrechen begehen kann und der politische Arm der FSA in Berlin sogar ein offizielles Verbindungsbüro unterhält und von der Bundesregierung ermächtigt ist, Ersatzpapiere für Syrer auszustellen. Mit der Verharmlosung und dem Heranzüchten islamistischer Gruppen muss Schluss sein."