Meine schriftlichen Fragen ans Wirtschaftsministerium bestätigen das. Denn nun habe ich schwarz auf weiß, dass von den 50 Milliarden Soforthilfe nur knapp 15 ausgezahlt wurden und bei der Überbrückungshilfe I von den bereit gestellten 25 Milliarden sogar nur rund 1,2 abgeflossen sind. Soloselbständige durften sich keinen Unternehmerlohn zur Bestreitung ihrer monatlichen privaten Kosten aus den Hilfsgeldern entnehmen. Das haben wir immer kritisiert, und jetzt zeigt sich, echte Hilfe statt Hartz IV wäre LOCKER drin gewesen!
Außerdem bin ich davon überzeugt, dass die 1,2 Milliarden ausgezahlter Mittel des abgelaufenen ersten Programms Ausdruck zu hoher Hürden sind. Welcher Soloselbständige oder Kleinstunternehmer hat jetzt (!) das Geld, um einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit der Beantragung der Hilfsgelder zu beauftragen, was Bedingung für die Antragstellung ist. Und das, wo die Zahlen des Wirtschaftsministeriums selbst sagen, dass es bei der Soforthilfe nur in 0,18 % der Fälle zu Betrug kam!
Eine Gruppe hat sich bisher noch gar nicht solidarisch gezeigt: Eigentümer von Betriebsmitteln (Büros, Lagerhallen, Maschinen) erhalten dank der Überbrückungshilfe ihre Miet- und Leasingeinnahmen vollständig. Warum also nicht darüber nachdenken, dass diese BetriebsmitteleigentümerInnen dann, wenn ihre Mietenden auf Überbrückungshilfe angewiesen sind, dazu verpflichten werden, pauschal 30 % der Miet- und Leasingkosten zu reduzieren?
Und ob die Festlegung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, welche als Kompensation für den Teil-Lockdown gezahlt werden soll, auf den Referenzmonat 11/19 der Realität der vielen verschiedenen Branchen gerecht wird, möchte ich auch bezweifeln. Meine Gespräche mit Betroffenen, bspw. den Leuten von Alarmstufe Rot erst vergangenen Mittwoch am Brandenburger Tor, haben da ein anderes Bild ergeben.