1000 mal berührt und einmal gegendert: Strafanzeige!
Die Verschandlung eines geschützten künstlerischen Werks ist in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung, also eine Straftat.
Als Autor und Verleger von „Tausendmal berührt (1001 Nacht)“ habe ich Strafanzeige erstattet und werde auch privatrechtlich gegen alle sogenannten Heimat-Sänger*innen vorgehen, die - wie Florian Silbereisen gestern Abend - meine Lied-Zeilen „erinnerst du dich, wir ham INDIANER gespielt“ aus dem Lied eigenmächtig meinen, streichen zu dürfen.
Silbereisen hatte weder dazu die Genehmigung von mir, noch die mindeste geschmackliche Kompetenz.
Ich bestehe aber nicht nur auf Texttreue, sondern auch darauf, dass meine Kinder, Enkel und Ur-Enkel wo- und wann-immer sie wollen, „Indianer spielen dürfen“; so wie hoffentlich auch junge Indigene ewig und überall auf der Welt „alte weiße Männer“ spielen dürfen sollen.
Hier geht es zum Artikel der Fuldaer Zeitung mit meinem Interview sowie zu einem zusammenfasenden Artikel der FZ