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Kategorie: Positionen


28.08.2009 - DIE LINKE hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Lissabon-Vertrag geklagt. Das Urteil stärkt die Rechte des Bundestages. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jetzt vor bundesdeutschen Gerichten klagen, wenn die EU soziale Rechte beschneiden möchte. Damit können sie auch wieder Druck auf ihre Bundestagsabgeordneten machen, wenn es um EU-Willkür, Militäreinsätze oder um soziale Beschneidung durch die europäische Bürokratie geht. Für DIE LINKE haben das Grundgesetz und die sozialen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorrang vor der EU.