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Kategorie: Positionen

Frage Nummer 62 und 63

Sehr geehrter Herr Dr. Dehm,
namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:


Frage 11/62:
Weshalb haben die Bundesregierung beziehungsweise der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg die Warnung des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, ignoriert, wonach ein an den General Motors (GM) Vorstand Fritz Henderson adressiertes Schreiben mit der Forderung einer Erklärung, das die zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte Sanierung der Adam Opel GmbH mit Hilfe des Konsortiums Magna/Sberbank ohne politschen Druck erfolgt sei, einen Vorwand für GM liefern würde, die getroffene Verkaufsvereinbarung wieder in Frage zu stellen?

Antwort:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ist mit seinem Schreiben vom 17. Oktober 2009 an GM einer beihilferechtlichen Aufforderung der Europäischen Kommission für den Verkaufsprozess nachgekommen. Diese wurde der Bundesregierung zuvor durch ein Schreiben der zuständigen Kommissarin Kroes übermittelt.

 

Frage 11/63:
Wird die Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen im GM im Gegenzug für öffentliche Hilfen (einschließlich Hilfen durch Bundesländer der Opel-Standorte) zur Sanierung von Opel öffentliche Eigentumsrechte beziehungsweise die Umwidmung öffentlicher Eigentumsrechte in Belegschaftsanteile (einschließlich der Überführung in eine Stiftung) und/ oder verbindliche Kriterien zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung im Rahmen des europäischen Wettbewerbsrechts einfordern, und existiert diesbezüglich eine mit den betroffenen Länderregierungen abgestimmte Verhandlungspositionen (bitte einzeln begründen)?

Antwort:

GM hat nach der Entscheidung des GM-Verwaltungsrates, Opel/Vauxhall nicht an einen Investor zu verkaufen, noch kein Restrukturierungs- und Finanzierungskonzept für Opel vorgelegt. GM hat die Möglichkeit, einen Antrag auf staatliche Hilfen des Deutschlandsfonds zu stellen der pflichtgemäß und ergebnisoffen geprüft würde.