DIE LINKE tritt mit Vehemenz dafür ein, dass die Verhandlungen über ein Transatlantisches Freihandels-und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP, beendet werden.

 

Dieses Abkommen zu stoppen fordern auch über 50 000 Bürgerinnen und Bürger, die eine öffentliche Petition zu diesem Thema unterschrieben haben. Auch die Petenten sind der Auffassung, TTIP höhlt Demokratie und Rechtsstaat aus, öffnet Privatisierungen Tür und Tor, gefährdet die Gesundheit der Menschen, untergräbt die Freiheit. Ein einmal geschlossener Vertrag sei praktisch unumkehrbar, da zu jeder Änderung alle Vertragspartner zustimmen müssen. Auch ein alleiniger Ausstieg Deutschlands aus dem Vertrag sei nicht möglich.

 

Durch die erreichte Anzahl von Unterschriften wurde das Quorum erreicht, welches es der Petentin ermöglicht, ihr Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses noch einmal zu erläutern und zu begründen. Auf diese Weise wird im parlamentarischen Raum die Forderung der Linken, das Freihandelsabkommen zu stoppen, noch einmal gestärkt.

 

Der Erfolg der Bundestagspetition, deren Einreichungsfrist am vergangenen Donnerstag endete, zeigt zudem die breite Skepsis und Ablehnung der Verhandlungen, die schon durch ihre fehlende Transparenz demokratiefeindlich sind. Nachdem am Donnerstag mit 56000 Unterschriften das erforderliche Quorum bereits erreicht war, stieg einen Tag später die Unterstützung für die Petition bereits auf mehr als 68000 Menschen.

 

Nun wird der Petitionsausschuß des Parlaments sich dem Thema voraussichtlich in öffentlicher Sitzung widmen, berichtete dessen Vorsitzende Kersten Steinke (DIE LINKE) der Nachrichtenagentur dpa. Dazu würden auch die Petenten eingeladen.

 

Die TTIP-Gegner haben sich bundesweit inzwischen in dem Bündnis 'TTIP unfairhandelbar' zusammengeschlossen. Attac, Campact und zahlreiche NROs aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Entwicklungs- und Handelspolitik sowie Gewerkschaften haben sich zusammengefunden.

 

Am 12. März fand eine parlamentarische Debatte im Deutschen Bundestag statt, die TTIP behandelte.

Der Abgeordnete Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) stellte Fragen, deren Beantwortung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries schriftlich erfolgte. Aus dem stenografischer Bericht ist zu entnehmen:

 

Dehm: Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, international und auch zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „indirekte Enteignung“ vorliegt, hätte dies?

Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Einschränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und welchen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteignung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] ... zum Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG, und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG?

 

Zypries: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Verhandlungen über den Bereich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der EU-Kommission zum Investitionsschutz einschließlich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Verhandlungsposition zu diesem Thema festlegen.

Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor. Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Enteignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV und Art. 14 Grundgesetz halten.