2013 09 02 strafanzeige

Das Ergebnis der mehr als 40 Seiten umfassenden Strafanzeige ist eindeutig:

„Es bestehen in ausreichendem Umfang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Bundesministers der Verteidigung und der anderen Mitglieder der Bundesregierung. Ein Anfangsverdacht des Mordes, des Kriegsverbrechens gegen Personen, des Kriegsverbrechens
des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und der Nichtanzeige von Verbrechen ist zu bejahen."

Die vollständige Pressemitteilung ist hier herunterlandbar.

 

Nach der Aktion Stopp Ramstein, die am 26. September 2015 vor der US-Airbase mit 1.500 Teilnehmern stattgefunden hat, ist ein update dieses Beitrags fällig.

Auf die hier hingewiesene Strafanzeige reagierte die Generalbundesanwaltschaft bereits am 24. September 2013 in der Weise, dass sie es ablehnte Ermittlungen einzuleiten. Die Initiatoren beantworteten dies mit einer formellen Gegenvorstellung, die sie mit einer weiteren Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt machten.

 

Diether Dehm kommentiert:

"Mit wahren Wortmonstren bietet die Bundesanwaltschaft eine juristische Formel, die die Bundesregierung freistellt von jeder Verantwortung für die Folgen tödlicher US-Drohneneinsätze, die von deutschem Territorium aus ins menschliche Ziel gelenkt werden.

Merkel und ihre Minister seien ja nicht die Vorgesetzen der US-Befehlshaber. Und sie seien schon gar keine 'Beschützergaranten' für Bewohner irgendeines fernen, zerbombten Landes.

So liest sich ein Freifahrtschein für jedes Kriegsverbrechen, ausgestellt von oberen Etagen der deutschen Justiz."